Bergsee

AGB

(AGB) für Trai­nings- und Beratungsleistungen

Gel­tungs­be­reich

Diese AGB gel­ten aus­schließ­lich; ent­ge­gen­ste­hende oder von die­sen AGB abwei­chende Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, Stimm­wel­ten hat ihrer Gül­tig­keit aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt. Diese AGB gel­ten auch dann, wenn Stimm­wel­ten in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder von die­sen AGB abwei­chen­den Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers die Bera­tung für den Auf­trag­ge­ber vor­be­halt­los durchführt.

Die nach­ste­hen­den Bedin­gun­gen gel­ten zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und Stimm­wel­ten für alle Auf­träge über Bera­tungs­leis­tun­gen, soweit nicht schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist.

Gegen­stand

Gegen­stand des Ver­tra­ges ist die ver­ein­barte Dienst­leis­tung (Tätig­keit), die nach den Grund­sät­zen ord­nungs­ge­mä­ßer Berufs­aus­übung durch qua­li­fi­zierte Mit­ar­bei­ter von Stimm­wel­ten im Rah­men des ver­ein­bar­ten Zeit­rau­mes durch­ge­führt wird. Die Aus­wahl des dienst­leis­ten­den Mit­ar­bei­ters oder Sub­un­ter­neh­mers bleibt Stimm­wel­ten vorbehalten.

Leis­tungs­um­fang

Die Auf­ga­ben­stel­lung, die Vor­ge­hens­weise und die Art der zu lie­fern­den Arbeits­un­ter­la­gen wer­den in den schrift­li­chen Ver­ein­ba­run­gen der Ver­trags­par­teien gere­gelt. Ände­run­gen, Ergän­zun­gen oder Erwei­te­run­gen der Auf­ga­ben­stel­lung, der Vor­ge­hens­weise und der Art der Arbeits­un­ter­la­gen bedür­fen der beson­de­ren Vereinbarung.

Beson­dere Pflich­ten von Stimmwelten

Stimm­wel­ten ist ver­pflich­tet, Infor­ma­tio­nen über Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nisse des Auf­trag­ge­bers ver­trau­lich zu behan­deln; auf Wunsch kann eine ent­spre­chende Ver­pflich­tungs­er­klä­rung unter­schrie­ben werden.
Mit­wir­kungs­pflich­ten des Auftraggebers

Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, die Tätig­kei­ten von Stimm­wel­ten zu unter­stüt­zen. Ins­be­son­dere schafft der Auf­trag­ge­ber unent­gelt­lich alle Vor­aus­set­zun­gen im Bereich sei­ner Betriebs­sphäre, die zur ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung des Auf­tra­ges erfor­der­lich sind. Zu die­sen Vor­aus­set­zun­gen zäh­len u. a., dass der Auftraggeber

Arbeits­räume für die Mit­ar­bei­ter von Stimm­wel­ten ein­schließ­lich aller erfor­der­li­chen Arbeits­mit­tel nach Bedarf aus­rei­chend zur Ver­fü­gung stellt;

  • eine Kon­takt­per­son benennt, die den Mit­ar­bei­tern von Stimm­wel­ten wäh­rend der ver­ein­bar­ten Arbeits­zeit zur Ver­fü­gung steht; die Kon­takt­per­son ist ermäch­tigt, Erklä­run­gen abzu­ge­ben, die im Rah­men der Fort­füh­rung des Auf­tra­ges als Zwi­schen­ent­schei­dung not­wen­dig sind;
  • den Mit­ar­bei­tern von Stimm­wel­ten jeder­zeit Zugang zu den für ihre Tätig­keit not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen ver­schafft und sie recht­zei­tig mit allen erfor­der­li­chen Unter­la­gen versorgt.

Der Auf­trag­ge­ber steht dafür ein, dass im Rah­men des Auf­tra­ges von Stimm­wel­ten gefer­tig­ten Berichte, Kon­zepte, Orga­ni­sa­ti­ons­pläne, Ent­würfe, Zeich­nun­gen, Auf­stel­lun­gen und Berech­nun­gen für seine Zwe­cke ver­wen­det werden.

Haf­tungs­be­schrän­kun­gen

Bei leicht fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen beschränkt sich die Haf­tung von Stimm­wel­ten auf den nach der Art der Leis­tung vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen, unmit­tel­ba­ren Durch­schnitts­scha­den. Dies gilt auch bei fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen der gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Sub­un­ter­neh­mer von Stimmwelten.

Gegen­über Unter­neh­men haf­tet Stimm­wel­ten bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung unwe­sent­li­cher Ver­trags­pflich­ten nicht.

Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht bei Stimm­wel­ten zure­chen­ba­ren Kör­per- oder Gesund­heits­schä­den des Auftraggebers.

Höhere Gewalt

Ereig­nisse höhe­rer Gewalt, die Stimm­wel­ten die Leis­tung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen, berech­ti­gen Stimm­wel­ten, die Erfül­lung der Ver­pflich­tun­gen um die Dauer der Behin­de­rung und um eine ange­mes­sene Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben. Der höhe­ren Gewalt ste­hen Streik, Aus­sper­rung und ähn­li­che Umstände gleich, von denen Stimm­wel­ten mit­tel­bar oder unmit­tel­bar betrof­fen ist.

Annah­me­ver­zug

Kommt der Auf­trag­ge­ber mit der Annahme der Dienste in Ver­zug oder unter­lässt bzw. ver­zö­gert der Auf­trag­ge­ber seine Mit­wir­kungs­leis­tung oder sonst wie oblie­gende Mit­wir­kung, so kann Stimm­wel­ten nach vor­he­ri­ger Abmah­nung mit Frist­set­zung für die infol­ge­des­sen nicht geleis­te­ten Dienste die ver­ein­barte Ver­gü­tung ver­lan­gen, ohne zur Nach­leis­tung ver­pflich­tet zu sein.

Unbe­rührt blei­ben die Ansprü­che von Stimm­wel­ten auf Ersatz der ent­stan­de­nen Mehraufwendungen.

Ver­trags­dauer und Kündigung

Der Ver­trag endet mit Ablauf der ver­ein­bar­ten Zeit. Er kann jedoch schon vor­her schrift­lich mit einer Frist von 8 Wochen gekün­digt wer­den, wenn betrieb­li­che Gründe des Auf­trag­ge­bers dies erfor­dern. In die­sem Falle regelt sich die Ver­gü­tung von Stimm­wel­ten wie folgt: Für die bis zum Ver­trags­ende geleis­te­ten Dienste von Stimm­wel­ten ist die volle Ver­gü­tung zu zah­len. Für die infolge der vor­zei­ti­gen Been­di­gung nicht mehr zu leis­ten­den Dienste ent­fällt die Ver­gü­tung inso­weit, als Stimm­wel­ten dadurch Auf­wen­dun­gen erspart und / oder durch ander­wei­tige Ver­wen­dung der damit frei­ge­wor­de­nen Kräfte Ein­künfte erzielt hat.

Treue­pflich­ten

Auf­trag­ge­ber und Stimm­wel­ten ver­pflich­ten sich zur gegen­sei­ti­gen Loya­li­tät. Zu unter­las­sen ist ins­be­son­dere die Ein­stel­lung oder sons­tige Beschäf­ti­gung von Mit­ar­bei­tern oder ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­tern des jeweils ande­ren Part­ners, die in Ver­bin­dung mit der Auf­trags­durch­füh­rung tätig gewe­sen sind, vor Ablauf von 12 Mona­ten nach Been­di­gung der Zusammenarbeit.

Hono­rare, Neben­kos­ten, Fälligkeiten

In den Ein­zel­ver­trä­gen wer­den Preise für Bera­tungs­leis­tun­gen, Kos­ten für die Anfahrts­zei­ten, Fahrt- sowie Hotel­kos­ten der Mit­ar­bei­ter von Stimm­wel­ten ver­ein­bart. Soweit keine abwei­chende Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde, erfolgt die Rech­nungs­stel­lung nach Durch­füh­rung der Bera­tungs­leis­tung oder bei Auf­trä­gen mit einem zeit­li­chen Umfang von mehr als 4 Wochen monat­lich nachträglich.

Rech­nungs­be­träge sind inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug fällig.

Schluss­be­stim­mun­gen

Neben­ab­re­den sind nicht getroffen.

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Ist der Auf­trag­ge­ber Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag der Geschäfts­sitz von Stimm­wel­ten. Das­selbe gilt, wenn der Auf­trag­ge­ber kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutschland.

Soll­ten ein­zelne Ver­trags­be­stim­mun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder wer­den, so bleibt der Ver­trag im übri­gen wirk­sam. Das Glei­che gilt, soweit sich in dem Ver­trag eine Lücke her­aus­stel­len sollte. Dann sind beide Par­teien auf­ge­for­dert, eine Rege­lung zu fin­den, die – soweit recht­lich mög­lich – dem am nächs­ten kommt, was die Par­teien sich ursprüng­lich gewünscht oder vor­ge­stellt haben.

Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen erset­zen alle vor­an­ge­gan­ge­nen AGB des Verwenders.

(AGB) für Kunden-Seminare

Gel­tungs­be­reich

Diese AGB gel­ten aus­schließ­lich; ent­ge­gen­ste­hende oder von die­sen AGB abwei­chende Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, Stimm­wel­ten hat ihrer Gül­tig­keit aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt. Diese AGB gel­ten auch dann, wenn Stimm­wel­ten in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder von die­sen AGB abwei­chen­den Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers die Kun­den-Semi­nare für den Auf­trag­ge­ber vor­be­halt­los durchführt.

Kun­den-Semi­nare

Jede Form nicht öffent­li­cher Semi­nare, ob in den Räu­men des Kun­den oder einem geeig­ne­ten Semi­nar­ho­tel, wird durch Ein­zel­ver­träge geregelt.

Zustan­de­kom­men des Vertrages

Der Ver­trag für Kun­den-Semi­nare kommt mit der schrift­li­chen Annahme eines von Stimm­wel­ten schrift­lich erstell­ten Ange­bo­tes durch den Auf­trag­ge­ber zustande.
Preise

In den Ein­zel­ver­trä­gen wer­den Semi­nar­preise, Kos­ten für die Anfahrts­zei­ten, Fahrt- sowie Hotel­kos­ten der Refe­ren­ten ver­ein­bart. Soweit keine abwei­chende Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde, erfolgt die Rech­nungs­stel­lung nach Abschluss des Seminars.

Rech­nungs­be­träge sind inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug fällig.

Semi­nar­aus­fall, Absagen

Ein Kun­den-Semi­nar kann durch den Kun­den kos­ten­frei abge­sagt wer­den, sofern die Absage Stimm­wel­ten spä­tes­tens 4 Wochen vor Semi­nar­be­ginn vor­liegt. Stor­niert der Kunde weni­ger als 4 Wochen und bis zu 14 Tagen vor einem ange­mel­de­ten und bestä­tig­ten Ter­min die Semi­nar­leis­tun­gen für Kun­den-Semi­nare, so wer­den 50 %, bei weni­ger als 14 Tagen 100 % des gemäß Ver­trag ver­ein­bar­ten Gesamt­prei­ses abzüg­lich des für Ver­pfle­gung / Unter­la­gen ein­ge­plan­ten Betra­ges in Rech­nung gestellt und durch den Kun­den beglichen.

Stor­niert Stimm­wel­ten weni­ger als 4 Wochen vor einem ange­mel­de­ten und bestä­tig­ten Ter­min die Semi­nar­leis­tun­gen für Kun­den-Semi­nare, so hat Stimm­wel­ten unent­gelt­lich für einen Ersatz­ter­min Sorge zu tragen.

Stimm­wel­ten bit­tet um Ver­ständ­nis, dass sie sich die Absage von Semi­na­ren, z.B. bei Aus­fall eines Refe­ren­ten oder zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl, vor­be­hal­ten muss. Sollte ein Semi­nar­tag auf Grund unvor­her­ge­se­he­ner und kurz­fris­ti­ger Ver­hin­de­rung des Refe­ren­ten aus­fal­len, fin­det nach Abstim­mung mit Stimm­wel­ten ein Nach­ho­len des ent­fal­le­nen Semi­nar­ta­ges statt. Der Kunde wird in jedem Fall so recht­zei­tig wie mög­lich infor­miert. Wei­ter­ge­hende Ansprü­che sind im Falle unver­schul­de­ter Aus­fälle ausgeschlossen.
Referentenänderungen

Stimm­wel­ten behält sich das Recht vor, den Refe­ren­ten zu wech­seln. Stimm­wel­ten gewähr­leis­tet, dass die Qua­li­tät für den Kun­den erhal­ten bleibt. In jedem Fall ist Stimm­wel­ten bemüht, einen Refe­ren­ten­wech­sel so recht­zei­tig wie mög­lich mit­zu­tei­len. Dies berech­tigt den Kun­den nicht zur Absage bzw. Kün­di­gung des Semi­nars oder zur Min­de­rung des Seminarpreises.

Ände­run­gen bei der Durchführung

Die Semi­nare kön­nen von Stimm­wel­ten auch kurz­fris­tig wei­ter­ent­wi­ckelt und ver­än­dert wer­den. Gering­fü­gige Ände­run­gen des Semi­nar­in­hal­tes und der Semi­nar­durch­füh­rung sind hin­zu­neh­men, solange sie erkenn­bar der ord­nungs­ge­mä­ßen Semi­nar­durch­füh­rung die­nen. In jedem Fall ist Stimm­wel­ten bemüht, dem Kun­den not­wen­dige Ände­run­gen des Pro­gramms, so recht­zei­tig wie mög­lich mit­zu­tei­len. Ände­run­gen bei der Durch­füh­rung berech­ti­gen den Kun­den nicht zur Absage bzw. Kün­di­gung des Semi­nars oder zur Min­de­rung des Seminarpreises.

Haf­tungs­be­schrän­kun­gen

Bei leicht fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen beschränkt sich die Haf­tung von Stimm­wel­ten auf den nach der Art der Leis­tung vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen, unmit­tel­ba­ren Durch­schnitts­scha­den. Dies gilt auch bei fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen der gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Sub­un­ter­neh­mer von Stimmwelten.

Gegen­über Unter­neh­men haf­tet Stimm­wel­ten bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung unwe­sent­li­cher Ver­trags­pflich­ten nicht.

Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht bei Stimm­wel­ten zure­chen­ba­ren Kör­per- oder Gesund­heits­schä­den des Kunden.

Copy­right

Die bei oder durch Stimm­wel­ten ein­ge­setz­ten Unter­la­gen unter­lie­gen dem Copy­right und dür­fen – auch aus­zugs­weise – nur mit aus­drück­li­cher, schrift­li­cher Geneh­mi­gung von Stimm­wel­ten ver­viel­fäl­tigt oder nach­ge­druckt werden.

Schluss­be­stim­mun­gen

Neben­ab­re­den sind nicht getroffen.

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Ist der Auf­trag­ge­ber Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag der Geschäfts­sitz von Stimm­wel­ten. Das­selbe gilt, wenn der Auf­trag­ge­ber kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutschland.

Soll­ten ein­zelne Ver­trags­be­stim­mun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder wer­den, so bleibt der Ver­trag im übri­gen wirk­sam. Das Glei­che gilt, soweit sich in dem Ver­trag eine Lücke her­aus­stel­len sollte. Dann sind beide Par­teien auf­ge­for­dert, eine Rege­lung zu fin­den, die – soweit recht­lich mög­lich – dem am nächs­ten kommt, was die Par­teien sich ursprüng­lich gewünscht oder vor­ge­stellt haben.

Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen erset­zen alle vor­an­ge­gan­ge­nen AGB des Verwenders.

Wider­rufs­recht

Sie kön­nen den Ver­trag gegen­über Stimm­wel­ten Mat­thias Kirbs, Gay­ens­weg 11, 22761 Ham­burg, inner­halb von 2 Wochen jeder­zeit ohne Angabe von Grün­den schrift­lich wider­ru­fen. Even­tu­ell bereits gezahlte Semi­nar­ge­büh­ren wer­den in vol­ler Höhe von Stimm­wel­ten zurückerstattet.

§ 1 Art der Verträge

Gegen­stand des Ver­tra­ges ist die Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Dienst­leis­tung, Über die ver­trag­lich ver­ein­barte Dienst­leis­tung hin­aus schul­den wir kei­nen bestimm­ten Erfolg. Unsere Stel­lung­nah­men und Emp­feh­lun­gen kön­nen in kei­nem Fall die eigen­stän­di­gen unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen des Auf­trag­ge­bers ersetzen.

§ 2 Leistungsumfang

Wir sind berech­tigt, ein­zelne Leis­tun­gen, Ver­an­stal­tungs­in­halte und Ver­an­stal­tungs­zei­ten zu ändern, soweit diese nicht erheb­lich sind bzw. den Gesamt­zu­schnitt der Ver­an­stal­tung nicht beein­träch­ti­gen. Wir sind berech­tigt, fach­kun­dige Dritte zur Durch­füh­rung der ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tung her­an­zu­zie­hen. Bera­tungs­leis­tun­gen in Rechts- und Steu­er­fra­gen wer­den von uns weder geschul­det noch erbracht.

§ 3 Grund­lage der Leistungen

Wir erbrin­gen unsere Leis­tun­gen auf der Grund­lage der uns vom Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten und Infor­ma­tio­nen. Die Gewähr für die sach­li­che Rich­tig­keit und für die Voll­stän­dig­keit der uns zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten und Infor­ma­tio­nen liegt beim Auftraggeber.

§ 4 Haftung

Unsere Bera­tung, das Coa­ching oder die Ver­an­stal­tung wird nach dem der­zei­ti­gen all­ge­mein aner­kann­ten Wis­sens­stand vor­be­rei­tet und durch­ge­führt. Für die Art und Weise der Ver­wer­tung der erwor­be­nen Kennt­nisse durch die Teil­neh­mer selbst über­neh­men wir keine Haftung.

Wir haf­ten im Rah­men einer Ver­an­stal­tung gegen­über den Teil­neh­mern nur, soweit ein Scha­den auf einer grob fahr­läs­si­gen oder vor­sätz­li­chen Pflicht­ver­let­zung beruht. Die Haf­tung für ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ist aus­ge­schlos­sen. Diese Haf­tungs­be­gren­zung gilt nicht bei einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit eines Teil­neh­mers. Wir haf­ten für das Ver­schul­den unse­rer Erfül­lungs­ge­hil­fen eben­falls nach der Maß­gabe der vor­ste­hen­den Regelung.

Der Semi­nar­teil­neh­mer nimmt unsere Leis­tun­gen grund­sätz­lich auf eigene Gefahr in Anspruch und er über­nimmt für seine Hand­lun­gen inner­halb und außer­halb der gesam­ten Ver­an­stal­tung und in den Ver­an­stal­tungs­räu­men selbst die Ver­ant­wor­tung. Im Ver­an­stal­tungs­preis ist kei­ner­lei Ver­si­che­rung enthalten.

Es besteht keine Haf­tung für Schä­den, die durch höhere Gewalt, Wit­te­rungs­ein­flüsse, unver­schul­de­tem Aus­fall von Ver­an­stal­tun­gen, unvor­her­ge­se­hene Ter­min­ver­schie­bun­gen, innere Unru­hen, Streiks oder hoheit­li­che Maß­nah­men ver­ur­sacht werden.

§ 5 Storno / Kündigung

Die Buchung von offe­nen Ver­an­stal­tun­gen ist ver­bind­lich. Wir gewäh­ren allen Teil­neh­mern bis spä­tes­tens vier Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn die Mög­lich­keit, von dem abge­schlos­se­nen Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Wir berech­nen in die­sem Fall eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 100 € zzgl. gesetzl. MwSt. je Teilnehmer.

Bei Rück­tritt inner­halb von 4 Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn ist der volle Semi­nar­preis zzgl. gesetzl. MwSt. an uns zu zah­len. Erfolgt eine Neu­bu­chung inner­halb von 12 Mona­ten so wird der Semi­nar­preis in vol­lem Umfang angerechnet.

Die Buchung von fir­men­in­ter­nen Ver­an­stal­tun­gen ist ver­bind­lich. Bei Absage des Auf­trag­ge­bers inner­halb von 4 Wochen bis 2 Wochen vor der Ver­an­stal­tung wer­den 50 % des ver­ein­bar­ten Hono­rars berech­net. Bei Absage des Auf­trag­ge­bers inner­halb von 2 Wochen vor der Ver­an­stal­tung wer­den 75 % des ver­ein­bar­ten Hono­rars berech­net. Den in Rech­nung gestell­ten Stor­no­be­trag rech­nen wir bei Fol­ge­auf­trä­gen inner­halb von 12 Mona­ten zu 50 % an. Die mit der Stor­nie­rung durch den Auf­trag­ge­ber ver­bun­de­nen Storno- bzw. Umbu­chungs­kos­ten für die durch uns bereits für die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen getä­tigte Buchun­gen (Bahn‑, Flug‑, Mietwagen‑, Hotel­bu­chung, Buchung von Semi­nar­räu­men etc.) trägt der Auf­trag­ge­ber in vol­lem Umfang.

Wir sind berech­tigt, eine Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gen Grün­den abzu­sa­gen. Hierzu zäh­len bei­spiels­weise eine zu geringe Teil­neh­mer­zahl (min­des­tens 4 Teil­neh­mer), Krank­heit unse­res Leis­tungs­er­brin­gers sowie die unter §4(3) genannte Gründe. Dies gilt auch, wenn die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung unmög­lich oder nur mit unver­hält­nis­mä­ßig hohem Auf­wand mög­lich wäre. Der Auf­trag­ge­ber wird hier­über umge­hend vor Leis­tungs­be­ginn infor­miert. In die­sem Fall wird eine Umbu­chung ent­we­der auf einen Ersatz­ter­min oder eine andere Ver­an­stal­tung ange­bo­ten. Sofern dies vom Auf­trag­ge­ber nicht ange­nom­men wird, erhält die­ser ein bereits gezahl­tes Hono­rar zurück. Wei­ter­ge­hende Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen soweit der Scha­den nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wurde.

§ 6 Urheberrechte

Unsere Arbeits­un­ter­la­gen, Hand­outs und sämt­li­che Unter­la­gen der Ver­an­stal­tung unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht und dür­fen nicht kopiert, ver­brei­tet oder Drit­ten zugäng­lich gemacht wer­den. Sie sind nur zum per­sön­li­chen Gebrauch bestimmt.

§ 7 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Falls ein­zelne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam sein soll­ten oder die­ser Ver­trag Lücken ent­hält, wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.

Anstelle der unwirk­sa­men Bestim­mung gilt die­je­nige wirk­same Bestim­mung als ver­ein­bart, wel­che dem Sinn und Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung ent­spricht. Im Falle von Lücken gilt die­je­nige Bestim­mung als ver­ein­bart, die dem ent­spricht, was nach Sinn und Zweck die­ses Ver­tra­ges ver­ein­bart wer­den sollte.

Ände­run­gen und Ergän­zun­gen geschlos­se­ner Ver­träge bedür­fen der Schrift­form. Die­ses gilt auch für die Abbe­din­gung der Schrift­form. Münd­li­che Neben­ab­re­den sind nicht getrof­fen. Wer­den münd­li­che Neben­ab­re­den getrof­fen, so sind diese nur gül­tig, wenn sie von bei­den Par­teien schrift­lich bestä­tigt sind.

§ 8 Schlussbestimmungen

Für die gesamte Rechts­be­zie­hung zwi­schen uns und dem Auf­trag­ge­ber gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand ist an unse­rem Geschäfts­sitz in Hamburg.

Stand: 05.04.2011

§ 1 Art der Verträge

Gegen­stand des Ver­tra­ges ist die Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Dienst­leis­tung, Über die ver­trag­lich ver­ein­barte Dienst­leis­tung hin­aus schul­den wir kei­nen bestimm­ten Erfolg. Unsere Stel­lung­nah­men und Emp­feh­lun­gen kön­nen in kei­nem Fall die eigen­stän­di­gen unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen des Auf­trag­ge­bers ersetzen.

§ 2 Leistungsumfang

Wir sind berech­tigt, ein­zelne Leis­tun­gen, Ver­an­stal­tungs­in­halte und Ver­an­stal­tungs­zei­ten zu ändern, soweit diese nicht erheb­lich sind bzw. den Gesamt­zu­schnitt der Ver­an­stal­tung nicht beein­träch­ti­gen. Wir sind berech­tigt, fach­kun­dige Dritte zur Durch­füh­rung der ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tung her­an­zu­zie­hen. Bera­tungs­leis­tun­gen in Rechts- und Steu­er­fra­gen wer­den von uns weder geschul­det noch erbracht.

§ 3 Grund­lage der Leistungen

Wir erbrin­gen unsere Leis­tun­gen auf der Grund­lage der uns vom Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten und Infor­ma­tio­nen. Die Gewähr für die sach­li­che Rich­tig­keit und für die Voll­stän­dig­keit der uns zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten und Infor­ma­tio­nen liegt beim Auftraggeber.

§ 4 Haftung

Unsere Bera­tung, das Coa­ching oder die Ver­an­stal­tung wird nach dem der­zei­ti­gen all­ge­mein aner­kann­ten Wis­sens­stand vor­be­rei­tet und durch­ge­führt. Für die Art und Weise der Ver­wer­tung der erwor­be­nen Kennt­nisse durch die Teil­neh­mer selbst über­neh­men wir keine Haftung.

Wir haf­ten im Rah­men einer Ver­an­stal­tung gegen­über den Teil­neh­mern nur, soweit ein Scha­den auf einer grob fahr­läs­si­gen oder vor­sätz­li­chen Pflicht­ver­let­zung beruht. Die Haf­tung für ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ist aus­ge­schlos­sen. Diese Haf­tungs­be­gren­zung gilt nicht bei einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit eines Teil­neh­mers. Wir haf­ten für das Ver­schul­den unse­rer Erfül­lungs­ge­hil­fen eben­falls nach der Maß­gabe der vor­ste­hen­den Regelung.

Der Semi­nar­teil­neh­mer nimmt unsere Leis­tun­gen grund­sätz­lich auf eigene Gefahr in Anspruch und er über­nimmt für seine Hand­lun­gen inner­halb und außer­halb der gesam­ten Ver­an­stal­tung und in den Ver­an­stal­tungs­räu­men selbst die Ver­ant­wor­tung. Im Ver­an­stal­tungs­preis ist kei­ner­lei Ver­si­che­rung enthalten.

Es besteht keine Haf­tung für Schä­den, die durch höhere Gewalt, Wit­te­rungs­ein­flüsse, unver­schul­de­tem Aus­fall von Ver­an­stal­tun­gen, unvor­her­ge­se­hene Ter­min­ver­schie­bun­gen, innere Unru­hen, Streiks oder hoheit­li­che Maß­nah­men ver­ur­sacht werden.

§ 5 Storno / Kündigung

Die Buchung von offe­nen Ver­an­stal­tun­gen ist ver­bind­lich. Wir gewäh­ren allen Teil­neh­mern bis spä­tes­tens vier Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn die Mög­lich­keit, von dem abge­schlos­se­nen Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Wir berech­nen in die­sem Fall eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 100 € zzgl. gesetzl. MwSt. je Teilnehmer.

Bei Rück­tritt inner­halb von 4 Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn ist der volle Semi­nar­preis zzgl. gesetzl. MwSt. an uns zu zah­len. Erfolgt eine Neu­bu­chung inner­halb von 12 Mona­ten so wird der Semi­nar­preis in vol­lem Umfang angerechnet.

Die Buchung von fir­men­in­ter­nen Ver­an­stal­tun­gen ist ver­bind­lich. Bei Absage des Auf­trag­ge­bers inner­halb von 4 Wochen bis 2 Wochen vor der Ver­an­stal­tung wer­den 50 % des ver­ein­bar­ten Hono­rars berech­net. Bei Absage des Auf­trag­ge­bers inner­halb von 2 Wochen vor der Ver­an­stal­tung wer­den 75 % des ver­ein­bar­ten Hono­rars berech­net. Den in Rech­nung gestell­ten Stor­no­be­trag rech­nen wir bei Fol­ge­auf­trä­gen inner­halb von 12 Mona­ten zu 50 % an. Die mit der Stor­nie­rung durch den Auf­trag­ge­ber ver­bun­de­nen Storno- bzw. Umbu­chungs­kos­ten für die durch uns bereits für die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen getä­tigte Buchun­gen (Bahn‑, Flug‑, Mietwagen‑, Hotel­bu­chung, Buchung von Semi­nar­räu­men etc.) trägt der Auf­trag­ge­ber in vol­lem Umfang.

Wir sind berech­tigt, eine Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gen Grün­den abzu­sa­gen. Hierzu zäh­len bei­spiels­weise eine zu geringe Teil­neh­mer­zahl (min­des­tens 4 Teil­neh­mer), Krank­heit unse­res Leis­tungs­er­brin­gers sowie die unter §4(3) genannte Gründe. Dies gilt auch, wenn die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung unmög­lich oder nur mit unver­hält­nis­mä­ßig hohem Auf­wand mög­lich wäre. Der Auf­trag­ge­ber wird hier­über umge­hend vor Leis­tungs­be­ginn infor­miert. In die­sem Fall wird eine Umbu­chung ent­we­der auf einen Ersatz­ter­min oder eine andere Ver­an­stal­tung ange­bo­ten. Sofern dies vom Auf­trag­ge­ber nicht ange­nom­men wird, erhält die­ser ein bereits gezahl­tes Hono­rar zurück. Wei­ter­ge­hende Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen soweit der Scha­den nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wurde.

§ 6 Urheberrechte

Unsere Arbeits­un­ter­la­gen, Hand­outs und sämt­li­che Unter­la­gen der Ver­an­stal­tung unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht und dür­fen nicht kopiert, ver­brei­tet oder Drit­ten zugäng­lich gemacht wer­den. Sie sind nur zum per­sön­li­chen Gebrauch bestimmt.

§ 7 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Falls ein­zelne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam sein soll­ten oder die­ser Ver­trag Lücken ent­hält, wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.

Anstelle der unwirk­sa­men Bestim­mung gilt die­je­nige wirk­same Bestim­mung als ver­ein­bart, wel­che dem Sinn und Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung ent­spricht. Im Falle von Lücken gilt die­je­nige Bestim­mung als ver­ein­bart, die dem ent­spricht, was nach Sinn und Zweck die­ses Ver­tra­ges ver­ein­bart wer­den sollte.

Ände­run­gen und Ergän­zun­gen geschlos­se­ner Ver­träge bedür­fen der Schrift­form. Die­ses gilt auch für die Abbe­din­gung der Schrift­form. Münd­li­che Neben­ab­re­den sind nicht getrof­fen. Wer­den münd­li­che Neben­ab­re­den getrof­fen, so sind diese nur gül­tig, wenn sie von bei­den Par­teien schrift­lich bestä­tigt sind.

§ 8 Schlussbestimmungen

Für die gesamte Rechts­be­zie­hung zwi­schen uns und dem Auf­trag­ge­ber gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand ist an unse­rem Geschäfts­sitz in Hamburg.

Stand: 05.04.2011