(AGB) für Trainings- und Beratungsleistungen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Stimmwelten hat ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Stimmwelten in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Beratung für den Auftraggeber vorbehaltlos durchführt.
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftraggeber und Stimmwelten für alle Aufträge über Beratungsleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter von Stimmwelten im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters oder Subunternehmers bleibt Stimmwelten vorbehalten.
Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen der besonderen Vereinbarung.
Besondere Pflichten von Stimmwelten
Stimmwelten ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln; auf Wunsch kann eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben werden.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten von Stimmwelten zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber
Arbeitsräume für die Mitarbeiter von Stimmwelten einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt;
- eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern von Stimmwelten während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind;
- den Mitarbeitern von Stimmwelten jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von Stimmwelten gefertigten Berichte, Konzepte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen für seine Zwecke verwendet werden.
Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Stimmwelten auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Subunternehmer von Stimmwelten.
Gegenüber Unternehmen haftet Stimmwelten bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Stimmwelten zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden des Auftraggebers.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die Stimmwelten die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Stimmwelten, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, von denen Stimmwelten mittelbar oder unmittelbar betroffen ist.
Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistung oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann Stimmwelten nach vorheriger Abmahnung mit Fristsetzung für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Unberührt bleiben die Ansprüche von Stimmwelten auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung von Stimmwelten wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste von Stimmwelten ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als Stimmwelten dadurch Aufwendungen erspart und / oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat.
Treuepflichten
Auftraggeber und Stimmwelten verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des jeweils anderen Partners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten
In den Einzelverträgen werden Preise für Beratungsleistungen, Kosten für die Anfahrtszeiten, Fahrt- sowie Hotelkosten der Mitarbeiter von Stimmwelten vereinbart. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Beratungsleistung oder bei Aufträgen mit einem zeitlichen Umfang von mehr als 4 Wochen monatlich nachträglich.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden sind nicht getroffen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Stimmwelten. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Dann sind beide Parteien aufgefordert, eine Regelung zu finden, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien sich ursprünglich gewünscht oder vorgestellt haben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangegangenen AGB des Verwenders.
(AGB) für Kunden-Seminare
Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Stimmwelten hat ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Stimmwelten in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Kunden-Seminare für den Auftraggeber vorbehaltlos durchführt.
Kunden-Seminare
Jede Form nicht öffentlicher Seminare, ob in den Räumen des Kunden oder einem geeigneten Seminarhotel, wird durch Einzelverträge geregelt.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag für Kunden-Seminare kommt mit der schriftlichen Annahme eines von Stimmwelten schriftlich erstellten Angebotes durch den Auftraggeber zustande.
Preise
In den Einzelverträgen werden Seminarpreise, Kosten für die Anfahrtszeiten, Fahrt- sowie Hotelkosten der Referenten vereinbart. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss des Seminars.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Seminarausfall, Absagen
Ein Kunden-Seminar kann durch den Kunden kostenfrei abgesagt werden, sofern die Absage Stimmwelten spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn vorliegt. Storniert der Kunde weniger als 4 Wochen und bis zu 14 Tagen vor einem angemeldeten und bestätigten Termin die Seminarleistungen für Kunden-Seminare, so werden 50 %, bei weniger als 14 Tagen 100 % des gemäß Vertrag vereinbarten Gesamtpreises abzüglich des für Verpflegung / Unterlagen eingeplanten Betrages in Rechnung gestellt und durch den Kunden beglichen.
Storniert Stimmwelten weniger als 4 Wochen vor einem angemeldeten und bestätigten Termin die Seminarleistungen für Kunden-Seminare, so hat Stimmwelten unentgeltlich für einen Ersatztermin Sorge zu tragen.
Stimmwelten bittet um Verständnis, dass sie sich die Absage von Seminaren, z.B. bei Ausfall eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten muss. Sollte ein Seminartag auf Grund unvorhergesehener und kurzfristiger Verhinderung des Referenten ausfallen, findet nach Abstimmung mit Stimmwelten ein Nachholen des entfallenen Seminartages statt. Der Kunde wird in jedem Fall so rechtzeitig wie möglich informiert. Weitergehende Ansprüche sind im Falle unverschuldeter Ausfälle ausgeschlossen.
Referentenänderungen
Stimmwelten behält sich das Recht vor, den Referenten zu wechseln. Stimmwelten gewährleistet, dass die Qualität für den Kunden erhalten bleibt. In jedem Fall ist Stimmwelten bemüht, einen Referentenwechsel so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Absage bzw. Kündigung des Seminars oder zur Minderung des Seminarpreises.
Änderungen bei der Durchführung
Die Seminare können von Stimmwelten auch kurzfristig weiterentwickelt und verändert werden. Geringfügige Änderungen des Seminarinhaltes und der Seminardurchführung sind hinzunehmen, solange sie erkennbar der ordnungsgemäßen Seminardurchführung dienen. In jedem Fall ist Stimmwelten bemüht, dem Kunden notwendige Änderungen des Programms, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Änderungen bei der Durchführung berechtigen den Kunden nicht zur Absage bzw. Kündigung des Seminars oder zur Minderung des Seminarpreises.
Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Stimmwelten auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Subunternehmer von Stimmwelten.
Gegenüber Unternehmen haftet Stimmwelten bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Stimmwelten zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden des Kunden.
Copyright
Die bei oder durch Stimmwelten eingesetzten Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von Stimmwelten vervielfältigt oder nachgedruckt werden.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden sind nicht getroffen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Stimmwelten. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Dann sind beide Parteien aufgefordert, eine Regelung zu finden, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien sich ursprünglich gewünscht oder vorgestellt haben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangegangenen AGB des Verwenders.
